Dr. Eike Dirk Eschenfelder setzt sich im BB-Kommentar mit dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.03.2021 auseinander, das anders als andere OLG-Entscheidungen zuletzt (siehe Eschenfelder, Betriebs-Berater Heft 40/2021) die gesamte offene Honorarforderung des Abschlussprüfers bei Insolvenzeröffnung als Masseverbindlichkeit bewertet, sofern die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
Der Artikel ist im Betriebs-Berater (Heft 7/2022) erschienen sowie hier zu finden.